• 30NOV
    +++ CORONA-INFO: 2G-Regel (und Ausnahmen) ab 22.11.2021 +++

    +++ CORONA-INFO: 2G-Regel (und Ausnahmen) ab 22.11.2021 +++

    Liebe Rehasportler und Mitglieder des SGR Ahrensburg e.V.,
     
    leider müssen wir Euch mitteilen, dass die Regierungskoalition in Schleswig-Holstein unter Ministerpräsident Daniel Günther Einschränkungen beschlossen hat, die in erster Linie unsere Vereinsmitglieder (Selbstzahler) betreffen können. Es tritt nämlich ab dem 22.11.2021 als Zugangsvoraussetzung die 2G-Regel in Kraft: geimpft oder genesen.

    Offizielle Regeln für die Teilnahme an Kursen in Innenräumen:

       ●    Vollständig geimpft – Als geimpft gelten Personen, die vollständig gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff geimpft sind, über einen Impfnachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen und bei denen seit der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind.
     
       ●    Genesen – Als genesen gelten Personen, die über einen Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen, wenn die zugrundeliegende Testung mittels PCR-Verfahren erfolgt ist und mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt.
     
       ●    Ausnahmen: Wer eine ärztliche Verordnung hat oder aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden kann und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweist, kann weiterhin am Rehasport teilnehmen, wenn ein tagesaktueller Schnelltest (24h) vorgelegt wird, der entweder in einem Testzentrum oder als Selbsttest in Augenscheinnahme einer Person unseres Vereins vorgenommen worden ist.
     

    Du bist Vereinsmitglied (Selbstzahler) und nicht geimpft oder genesen:
    Wir hoffen, dass es so schnell wie möglich zu Lockerungen kommen wird und unsere Kurse jeder wieder besuchen darf. Für den Zeitraum der 2G-Regelung bieten wir für unsere Selbstzahler eine Reduzierung des wöchentlichen Beitrags auf den Förderbasisbeitrag von 1,50 € an. Die Beantragung kann telefonisch unter 04102-206 85 52 oder via E-Mail unter info@sgr-ahrensburg.de erfolgen.
     
    Wir danken für Euer Verständnis!
     
    Euer SGR-Team

     

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SGR Ahrensburg e.V.
Kornkamp 46c
22926 Ahrensburg
 
Tel.: 04102 – 206 85 52
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