• 03APR
    +++ CORONA-INFO: 3G-Regel ab 03.03.2022 +++

    +++ CORONA-INFO: 3G-Regel ab 03.03.2022 +++

    Liebe Rehasportler und Mitglieder des SGR Ahrensburg e.V.,
     
    das Land Schleswig-Holstein führt ab dem 03.03.2022 die 3G-Regel für den Sport in Innenräumen ein: geimpft, genesen oder getestet.

    Offizielle Regeln für die Teilnahme an Kursen in Innenräumen:

    Vollständig geimpft oder genesen – Als vollständig geimpft oder genesen gelten Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auszugehen ist und die keine Symptome einer Coronavirus-Infektion haben (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust).

    Dazu gehören:
       ●    Personen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen (seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung sind mindestens 14 Tage vergangen).
       ●    Personen, die von einer SARS-CoV-2-Infektion genesen sind und einmalig eine Impfstoffdosis erhalten haben.
       ●    Personen, bei denen mittels eines Tests eine SARS-CoV-2-Infektion nachgewiesen wurde, die mindestens 28 Tage sowie maximal 90 Tage zurückliegt. Sie gelten als genesen.

    Zur Klarstellung:
    Falls bei diesen Personen Symptome einer Coronavirus-Infektion auftreten (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust), gelten sie im Sinne der Bundesverordnung nicht mehr als vollständig geimpft oder genesen. Diese Personen sind dann von Erleichterungen ausgenommen. Dies gilt auch, wenn sie einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen können.

    Negativer Testnachweis – Es kann ein Nachweis über einen Antigen-Schnelltest vorgelegt werden, der zum Beispiel in einem Testzentrum, einer Teststation, in einer Apotheke, bei einem Arzt oder durch entsprechend ausgebildetes Personal in einem Betrieb gemacht wurde. Bei einem Antigen-Schnelltest darf das Testergebnis maximal 24 Stunden alt sein. Bei einem PCR-Test (Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis, also PCR, PoC-NAAT oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) gilt, dass das Testergebnis maximal 48 Stunden alt sein darf. Der Testnachweis muss in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in gedruckter oder digitaler Form vorliegen.

    Zur Klarstellung:
    Falls bei getesteten Personen Symptome einer Coronavirus-Infektion auftreten (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust), sind sie von Erleichterungen ausgenommen. Dies gilt auch dann, wenn ihr aktueller Corona-Test negativ ist.

    Seit dem 22.12.2021 betreibt der PARADOR Fitness- & Gesundheitspark ein eigenes Bürgertestzentrum. Hier kann jeder Gratis-Schnelltests für z.B. Beruf, Schule, Freizeit etc. erhalten.
    Außerhalb der Öffnungszeiten des PARADOR-Testzentrums kann auch ein Selbsttest vor einem Mitarbeiter des Vereins durchgeführt werden.
     
     
    Alle Fragen und Anliegen darüber hinaus beantworten wir gerne via E-Mail unter info@sgr-ahrensburg.de.
    Wir danken für Euer Verständnis und wünschen Euch das Beste – für Eure Gesundheit!
     
    Euer SGR-Team

     

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SGR Ahrensburg e.V.
Kornkamp 46c
22926 Ahrensburg
 
Tel.: 04102 – 206 85 52
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